Die Novellierung schlägt in Tierschutzkreisen hohe Wellen. Dabei - man sollte genau hinschauen und genau lesen, WAS genau denn gemeint ist. Tierschutzvereine laufen Amok, sollen doch angeblich keine Tiere mehr aus dem Ausland verbracht werden dürfen. NEIN. So ist das nicht. Lediglich dem unkontrollierten Handel wird ein Riegel vorgeschoben. Und das ist richtig so. Wer verantwortlich Tierschutz betreibt und nichts zu verbergen hat, hat mit einer Erlaubnispflicht keine Schwierigkeiten. Ein lückenloses und nachvollziehbares Tierbestandsbuch mit Angaben zur Herkunft der Tiere über mehrere Ebenen sind im Sinne von Transparenz und für einen glaubwürdigen Tierschutz unabdingbar, vor allem, wenn Tierschutzvereine sich von Tierhändlern unterscheiden möchten.
Hier trennt sich dann die Spreu vom Weizen. Und daher mein Brief an Frau Bundesministerin Aigner:
Bundesministerium
für Ernährung,
Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
Ilse
Aigner
Platz
der Republik 1
11011
Berlin
Unterstützung
der Forderung nach einer Erlaubnispflicht bei der Einfuhr und
beim Verbringen von Tieren aus dem Ausland
Sehr geehrte
Frau Bundesministerin Aigner,
selbst
Halterin von Hunden, die von Tierschutzorganisationen aus dem Ausland verbracht
wurden, unterstütze ich gleichermaßen wie Charity für Tiere e.V. und Tierhof Straelen die Forderung einer
Erlaubnispflicht beim Verbringen von Tieren aus dem Ausland, wie es im
Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschrieben ist (Drucksache
17/10572; § 11 (Abs.1, Satz 1, Nummer 5 –neu)). Ich stimme der Begründung des Gesetzentwurfes
durch den Bundesrat zu, in dem begründet wird, dass viele dieser Tiere über
Tierschutzvereine, in der Regel über Pflegestellen oder direkt auf Bestellung
an einen neuen Halter, vermittelt werden. Bei den Tieren handelt es sich
vielfach um leicht vermittelbare Welpen und Jungtiere. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein
großer Teil dieser Tiere gezielt für den deutschen Markt gezüchtet und nach
Deutschland gebracht werden.
Mittlerweile geht man sogar so weit, dass die hier nicht vermittelbaren Tiere
zurück in das Ausland gebracht werden.
Die
Einführung einer Erlaubnispflicht beim Verbringen von Tieren aus dem Ausland
nach Deutschland gewährleistet, dass der sogenannte Auslandstierschutz
transparent, effizient und seriös arbeitet.
Noch immer
wird behauptet, dass es sich bei den importierten Hunden um Straßenhunde oder
ausgediente Zuchttiere handelt, die von den Vermehrern aussortiert werden.
Größtenteils handelt es sich bei diesen Hunden häufig um gut zu vermittelnde
Tiere, unter anderem auch Rassehunde und
Welpen – ein Zufall? Die Tiere
stammen aus oftmals illegalen Züchtungen oder Vermehrungen im Ausland, und
werden von deutschen Tierschutzvereinen dort gezielt ausgesucht und im
Bundesgebiet gegen Entgelt vermittelt. Die vorrangige nachhaltige Forderung zur
gezielten Hilfe im Ausland (Kastrationsprogramme, Vermittlungen vor Ort) wird
dadurch unterlaufen, es wird weiterhin vermehrt, der Absatz ist garantiert, das
Tierelend wird weiterhin unterstützt., es entsteht eine nicht versiegende
Einnahmequelle für die Produzenten durch die Abnehmern.
Tierschutzorganisationen
finanzieren sich durch solche Programme. Die Kosten sind minimal. Die
entstehenden Fahrtkosten übernehmen die sogenannten Fahrketten, die aus
Privatpersonen bestehen, Unterbringung, Futterkosten und oftmals sogar die Tierarztkosten
werden dann von den sogenannten Pflegestellen übernommen. Ich selbst war lange
genug Pflegestelle für ein solches System und habe genauso gehandelt, frei nach
dem Motto „wer wenn nicht wir“. Die nicht unerheblichen Vermittlungsgebühren
sind dann fast ausschließlich als Gewinn anzurechnen. Von allen „meinen“ Pflegehunden
war auch nur ein einziger dabei, der intensiver tierärztlicher Betreuung
bedurfte, diese Hund und damit auch die Kosten wurden von mir übernommen. Die
von mir gepflegten Tiere waren bis auf
eine Ausnahme unkastriert , die Kastrationskosten wurden von den späteren
Besitzern bei der Übernahme per Vertrag an den Verein bezahlt, bei einer
Kastration sollte das Geld zurückgezahlt werden, also eine Art Kastrationspfand.
Normalerweise werden die Tiere keinem Tierarzt vorgestellt, man wird darauf
hingewiesen, sie „erstmal ankommen zu lassen“. In den Tagebüchern liest es sich
dann so „macht einen gesunden Eindruck“ oder „ist augenscheinlich gesund“.
Hunde, die in Panik geraten, wenn sie ein Haus betreten sollen werden als „hält
sich am liebsten draussen auf“ beschrieben.
Bei
genauerem Hinschauen musste ich auch feststellen, dass ein von mir übernommene
Hund laut Impfpass im Alter von 5 Tagen (!!!) gegen Tollwut geimpft wurde, ein
späterer Titerwert ergab, dass der Hund gar nicht geimpft war. Ein Pflegehund
hatte einen niederländischen Heimtierausweis, der von einem belgischen Tierarzt
abgestempelt war. Dass dies alleine
schon Fragen nach der Seriosität aufwirft ist das eine, die Kehrseite der
Medaille ist auch, dass man so Krankheiten nach Deutschland bringt, die per se
hier schon als ausgestorben galten.
Einzelne
Vereine verbringen massenhaft Tiere nach Deutschland und arbeiten mit
Pflegestellen, ohne dass diese von den zuständigen Veterinärbehörden auf
Sachkunde geprüft werden, was Grundvoraussetzung für eine solche Tätigkeit im
Sinne des Tierschutzes sein sollte.
Während
meine Zeit als Pflegestelle musste ich immer wieder erleben, dass Tiere in Panik entliefen; panische,
ängstliche Tiere, die völlig überfordert waren; die an Raststätten oder unter
Autobahnbrücken in Form von Fahrketten immer wieder umgeladen wurden, die
stundenlang unterwegs waren. Ebenfalls machen Meldungen in der Presse deutlich,
dass Auslandstiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen transportiert werden,
siehe http://www.youtube.com/watch?v=0vdEJM8n9c8 und http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==560
Wie schon
geschrieben übernehmen Adoptanten oder Pflegestellen die sogenannten „Wundertüten“ aufgrund einer Internetpräsentation, die
oftmals nicht die wirklichen Eigenschaften/Krankheiten wiedergeben und
schließlich und endlich ist in vielen Fällen damit vorprogrammiert, dass die
Hunde ihr neues Zuhause wieder verlassen müssen, weil es zu Schwierigkeiten im Umgang mit dem Tier kommt,
siehe dazu die Geschichte von Merten: http://tierhof-straelen.de/wp/?p=292
. Der Weg endet bestenfalls in deutschen Tierheimen, weil die Verantwortlichen
sich aus der Affäre ziehen und damit beschäftigt sind, die nächsten Transporte
vorzubereiten. Nicht unerwähnt sollte dabei bleiben, dass die so übernommenen
Tiere eine nicht unerhebliche Gefahr für die eigenen Tiere darstellt.
Die geplante
Erlaubnispflicht zur Einführung, Verbringung und Vermittlung von Auslandstieren
dient meiner Meinung nach dazu, nachvollziehbar klarzulegen, wie viele Tiere
aus welchen Ländern eingeführt werden. Wenn man sich vor Augen führt, dass allein
die Anzahl der aus Tschechien/Slowakei eingeführten Hunde auf ca. 25.000 jährlich
geschätzt wird, kann man sich gut vorstellen, welch lukratives Geschäft dies
ist. Wünschenswert wäre, sich zukunftsorientiert dem Aufbau einer fundierten
Tierschutzarbeit vor Ort im Ausland zu widmen, die Ziele habe ich aufgeführt.
Die Konzentration auf die massenhafte Einfuhr von Auslandstieren kann und darf
nicht die Lösung sein, da hierdurch lediglich eine Problemverlagerung
stattfindet.
Unter diesen
Eindrücken unterstütze ich die Verabschiedung des obigen Gesetzesentwurfs. Wer verantwortlichen
Tierschutz betreibt und nichts zu verbergen hat, hat mit einer Erlaubnispflicht
keine Schwierigkeiten. Ein lückenloses und nachvollziehbares Tierbestandsbuch
mit Angaben zur Herkunft der Tiere über mehrere Ebenen sind im Sinne von
Transparenz und für einen glaubwürdigen Tierschutz unabdingbar, vor allem wenn
Tierschutzvereine sich von Tierhändlern unterscheiden möchten.
Mit
freundlichen Grüßen,